- Steuerliche Vorteile für Joint-Ventures
In China fallen Einkommensteuer, Gewerbesteuern und Mehrwertsteuer an.
Die Steuersätze betragen:
Einkommensteuer: gestaffelt von 20%- 45%
Gewerbesteuer: 24%
Mehrwertsteuer: 17%
Steuererleichterung: Grundsätzlich wird in den ersten 2 Jahren, in denen ein Joint-Venture Gewinn erwirtschaftet, Steuerfreiheit gewährt, im 3. 4. 5. Jahr: nur 12% Gewerbesteuer.
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